Universität Bonn

Institut für Archäologie und Kulturanthropologie

FAQ Schriftliche Arbeiten

Die häufigsten Fragen rund um formale und inhaltliche Bestimmungen zur Verfassung von Haus- und Abschlussarbeiten.

Allgemeines: Wissenschaftliches Schreiben und Arbeiten

Jede Frage kann mit den betreuenden Dozent*innen besprochen werden. Darüber hinaus solltee der Leitfaden nicht mit einem Gesetzestext verwechselt werden. Es ist wichtiger in der eigenen Arbeit ein konsistentes Format auszuwählen und beizubehalten, und den Leitfaden als Orientierungshilfe zu verwenden.

Für die Hausarbeiten der Bachelorstudierenden sind laut Prüfungsordnung 20.000 bis 40.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Anmerkungen, ohne Inhaltsverzeichnis, Literatur- und Quellenverzeichnis und Anhang vorgesehen. Das sind ungefähr 10-20 DIN-A4-Seiten.

Für die Modulabschlussarbeit für Masterstudierende sind laut Prüfungsordnung 30.000 bis 50.000 Zeichen inkl. Leerzeichen und Anmerkungen, ohne Inhaltsverzeichnis, Literatur- und Quellenverzeichnis und Anhang vorgesehen. Das sind ungefähr 15-25 Seiten DIN A4.

Bei der Masterarbeit gelten die selben Vorgaben, nur liegt hier die Zeichenzahl bei 120.000 bis 240.000 Zeichen, also 60-120 Seiten DIN A4.

Generell gilt, dass alle inhaltlichen Übernahmen des Gedankenguts Anderer explizit kenntlich gemacht werden müssen. Im Besonderen müssen alle übernommen Begriffe, Textpassagen oder Paraphrasen zitiert werden. Sekundärzitate, also die Übernahme von Zitaten aus einem dazwischenstehenden Werk, sind zu vermeiden. Sollte die Originalquelle nicht über die Fernleihe oder die Bibliotheken zur Verfügung stehen, wird auf das Sekundärzitat mit dem Hinweis „zitiert nach“ hingewiesen. Dies gilt auch, wenn der Argumentation und Reihenfolge von Zitaten anderer Autor*innen gefolgt wird, obwohl die betreffenden Quellen im Original angegeben werden. Im Text muss dann erwähnt werden, dass die Struktur aus der Sekundärliteratur übernommen wurde. Die Originalquelle muss in diesem Fall nicht zwangsläufig im Literaturverzeichnis aufgeführt werden.

Die Fristen zur Anmeldung und Abgabe von Hausarbeiten, Projektarbeiten, Praktikumsberichten und Portfolios sowie für Klausuren und mündliche Prüfungen können in jedem Semester dem Kalender der Philosophischen Fakultät entnommen werden.

Diese Bearbeitungszeiträume gelten für Hausarbeiten und weitere veranstaltungsbegleitende Modulabschlussprüfungen:

Hausarbeit, Projektarbeit, Präsentation
2 - 12 Wochen ab Anmeldung der Prüfung, aber nicht länger als bis zum Semesterende

Referat, Praktikumsbericht, Portfolios
1 - 12 Wochen ab Anmeldung der Prüfung, aber nicht länger als bis zum Semesterende


Spätester Abgabetermin ist jeweils das Semesterende: Unabhängig von den für die Prüfungen gemäß Prüfungsordnung 2018 und 2020 anzuwendenden Bearbeitungszeiträumen gilt für alle Hausarbeiten und vorlesungsbegleitenden Modulabschlussprüfungen, dass der späteste Abgabetermin jedenfalls jeweils das Semesterende (30.09./31.03.) ist. Der Abgabetermin kann aber, je nach Anmeldedatum, auch schon früher liegen und ist individuell auf dem Hausarbeitsformular einzutragen.

Fristverlängerungen sind nur per Antrag an das Prüfungsamt in besonderen Fällen möglich, siehe folgender Punkt.Die Anmeldungen aller Arbeiten müssen vorab mit den jeweiligen Prüfenden abgesprochen werden. Andernfalls kann es passieren, dass die Arbeit nicht angenommen wird.


Zitation & Literaturverzeichnis

Die Abteilung bevorzugt die amerikanische Zitierweise. In Absprache mit den Betreuer*innen kann die deutsche Zitierweise verwendet werden.

PDF-Dokumente werden im Normalfall durch die PDF-Programme paginiert. Auch wenn das Dokument selbst keine Seitenzahlen aufweist, kann sich an die Seitenzahlen des PDF-Dokuments gehalten werden.

Bsp: Autor*in Jahr: pdf S. X-XX.

Wenn überhaupt keine Seitenangaben vorhanden sind (html-Ansicht) dann, ja, “ohne Seite” oder, wenn möglich, unter Angabe von Absätzen zitieren.

Bsp.: Autor*in Jahr: ohne Seite, Absatz x-xx.

Das Schema der Kurzzitation sollte genügend Informationen enthalten, um das entsprechende Interview im Quellenverzeichnis auffinden zu können.

Bsp: Interview Name/Pseudonym Datum: Zeilen und/oder Seitenzahl der Transkription (vgl. hierzu Leitfaden D. II. 5.). Das Schema muss entsprechend der Zitationsart (amerikanisch/deutsch) angepasst werden.

Es sollte im Quellenverzeichnis genannt werden, muss ja aber nicht in den Anhang gepackt werden?

Vielleicht besser: Wird aus einem Feldtagebuch zitiert, muss (zumindest) der Absatz, aus dem zitiert wird, im Anhang aufgeführt werden. Entweder als digitaler Text oder, wenn handschriftlich geführt, als Foto (siehe Abschnitt “C. IV. Anhang” im Leitfaden). Zitate müssen nachprüfbar sein!

Das Feldtagebuch sollte bestenfalls paginiert sein, damit daraus zitiert werden kann. Die Zitationsangabe im Fließtext sollte der Angabe im Quellenverzeichnis entsprechen.

Es können Screenshots angefertigt werden, die im Anhang aufgeführt werden. Die Screenshots sollten entsprechend anonymisiert/zensiert und auch anonymisiert benannt werden, um im Text darauf Bezug nehmen zu können. Wichtig ist: Es muss nachvollziehbar bzw. nachweisbar sein, dass der Blog tatsächlich existiert.

(Siehe auch Leitfaden Modulabschlussarbeiten und Masterarbeit S. 15: 6. Zitieren aus Social Media sowie hier: http://www.kerstin-hoffmann.de/pr-doktor/wie-zitiere-ich-korrekt-aus-social-media/ (Stand 05.02.2019)).

Bei Erstnennung werden im Fließtext die Vor- und Nachnamen der Autor*innen genannt. Danach wird nur noch der Nachname aufgeführt. Sollte eine Quelle mehr als eine*n Autor*in haben, werden diese mit Querstrich getrennt und bei mehr als drei Autor*innen mit et al. abgekürzt. Spätestens im Literaturverzeichnis sollten aber alle Autor*innen einmal namentlich genannt werden.

Die erste Auflage sollte genannt werden, wenn sie sich von den folgenden Auflagen stark abhebt, etwa wenn ein großer zeitlicher Abstand dazwischen liegt oder der Inhalt stark abweicht. Spätestens die zweite Auflage wird aber immer genannt.

Bei der Zitation im Fließtext (amerikanisch) und im Literaturverzeichnis wird hinter dem Jahr alphabetisch mit a, b, c unterschieden. In der deutschen Zitierweise dienen die verschiedenen Kurztitel der Unterscheidung.


Datenschutz und Anonymisierung

Grundsätzlich ist es für alle Beteiligten von Vorteil, immer und durchgehend zu anonymisieren – nicht nur, aber auch, weil evtl. durch nicht anonymisierte Personen Rückschlüsse auf das konkrete (Um-)Feld und damit auch anonymisierte Personen gezogen werden könnten. Trotz gegebener Zustimmung kann es auch immer wieder vorkommen, dass Personen hinterher ihre Meinung ändern. Mit einer durchgängigen Anonymisierung vermeidet man solche Fälle und ist beidseitig auf der sicheren Seite. Dennoch kann es Ausnahme-/Sonderfälle geben, in denen eine Anonymisierung überhaupt keinen Sinn macht, z.B. bei Expert*innen oder Personen des öffentlichen Lebens. Sollten Unsicherheiten auftauchen, besprechen Sie diese bitte mit Ihren Betreuer*innen.

Für eine vollständige Vermeidung von Rückschlüssen kann auch die Anonymisierung der Wohnorte, bzw. Lebensräume oder von Arbeitsstellen, Vereinen, etc. der interviewten Personen notwendig sein.


Visualisierungen & Anhang

Um das Geschriebene direkt und ohne Umstände (ohne Suchen im nur digital vorhandenen Abbildungsverzeichnis) zu veranschaulichen, gibt es zwei Optionen:
a) Direkter Verweis: Integrierung der Abbildung inkl. Bildunterschrift direkt in den Fließtext
b) Indirekter Verweis: Nennung der Abbildung im Fließtext in Klammern (Abb. 1) und Anhängen der Abbildung im Abbildungsverzeichnis.


Beide Optionen sind in (Master)Arbeiten bereits umgesetzt worden. Option a) bietet sich als die bessere an, da der Verweis direkter ist, das Quellenverzeichnis nicht „künstlich“ aufgeplustert wird (vor allem wenn es sich nur um eine Abbildung handelt) und die Auffindbarkeit der Abbildung kein Problem darstellt. Die Quellenangabe kann, je nach Länge, in einer Fußnote angemerkt oder im Abbildungsverzeichnis aufgeführt werden. Je nach Länge funktioniert die Quellenangabe auch direkt unter dem Bild.

Jeglicher Anhang unterliegt den gleichen formalen Richtlinien wie der Textteil: Der
Anhang benötigt eine eigene Gliederung und ein eigenes Inhaltsverzeichnis mit
Seitennummerierung, so dass im Textteil für die Analyse des empirischen Materials
auf entsprechende Stellen des Anhangs verwiesen werden kann.

Der Anhang bildet ein eigenes Kapitel im Inhaltsverzeichnis am Ende der Arbeit. Im
Anhang werden alle verwendeten Quellen nach dem gleichen Schema wie im
Quellenverzeichnis angegeben (vgl. Kapitel D, Punkt III in diesem Leitfaden).

Das Inhaltsverzeichnis des Anhangs muss in der Druckversion der Arbeit wie jedes
andere Verzeichnis (Literatur-, Quellen-, Abbildungsverzeichnis etc.) aufgeführt sein.

Der Anhang als solcher ist nur in digitaler Form abzugeben. Der Druckversion der
Arbeit muss aber zwingend das eigene Inhaltsverzeichnis des Anhangs beigefügt
werden (s.o.). Der Anhang wird gemeinsam mit der digitalen Version der Arbeit in Form einer
zusammenhängenden PDF-Datei per E-Mail an die Betreuer*innen der Arbeit
gesendet (Bei der Masterarbeit erfolgt die Abgabe zuerst an das Prüfungsamt und
anschließend an die Betreuer*innen). Bei größerem Umfang der Datei verwenden Sie
bitte einen Filesharing-Dienst, z.B. die Teilen-Option in der Hochschulcloud Sciebo
oder WeTransfer.

Generell gilt: Halten Sie in Bezug auf Umfang und Format des Anhangs Rücksprache mit Ihren
Betreuer*innen.

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